Arbeitsmedizin
HSC Nord kann Sie bei der Förderung der Gesundheit
am Arbeitsplatz mit zuverlässigen Orientierungshilfen unterstützen!
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SIND MAßNAHMEN ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ UND ZUR SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ OBLIGATORISCH?
Ja! Alle Arbeitgeber müssen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einhalten.
IST DAS ARBEITSMEDIZINISCHE PROGRAMM FÜR MEIN UNTERNEHMEN VON NUTZEN?
Auf jeden Fall! Gesunde Mitarbeiter sind zufriedene Mitarbeiter. Außerdem sind die Kosten für eine präventive Betreuung gering im Vergleich zu den Kosten einer längeren Abwesenheit.
WAS IST DIE AUFGABE EINES FACHARZTES FÜR ARBEITSMEDIZIN?
Arbeitsmediziner bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern professionelle klinische Betreuung und Beratung in Fragen der Prävention und Bewertung arbeitsbedingter Gesundheitsfragen.
WIE KANN HSC NORD MEINE MITARBEITER UNTERSTÜTZEN?
Unser Arbeitsmediziner unterstützt Sie bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes, der die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördert und es Ihnen gleichzeitig ermöglicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
WELCHE MAßGESCHNEIDERTEN DIENSTLEISTUNGEN BIETET HSC AN?
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)
koordiniert die oben genannten Leistungen unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse. Wir richten BGM gezielt auf die Förderung der körperlichen, physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit ein.
Mehr erfahrenArbeitsmedizinische Betreuung
einschließlich arbeitsmedizinischer Untersuchungen (Vorsorge, Eignungstests) und unternehmensspezifischer Präventionsmaßnahmen
Mehr erfahrenBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
für alle Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen abwesend sind
Mehr erfahrenEmployee Assistance Program (EAP)
das Mitarbeitern bei persönlichen oder arbeitsbezogenen Problemen hilft, die ihre Arbeitsleistung beeinträchtigen können
Mehr erfahrenRechtskonformität
Arbeitsmedizinische Praxis Hannover
Führender Anbieter von Lösungen für Gesundheit und Sicherheit
Mehr erfahrenAnnika Brehm
Fachbereichsleitung Arbeitsmedizin
040 – 22 616 35 20
annika.brehm@hsc-nord.de