Schulung von Sicherheitsbeauftragt*innen

Sorgen Sie für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz

Nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Warum ist die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten Pflicht?

Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII müssen Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Die HSC-Akademie bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungen zum Thema Arbeitssicherheit und anerkannte Zertifizierungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen unserer Dozenten. Wir unterweisen Ihr Personal effektiv, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Wie wird die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten durchgeführt?

Ein Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte wird von qualifizierten Dozenten nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 durchgeführt. Die Dauer der Schulung ist ein Arbeitstag. Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Sicherheitsbeauftragten-Zertifikat.

Die HSC Akademie bietet maßgeschneiderte und umfassende Schulungen mit Branchenbezug. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln einen direkten Praxisbezug zur Arbeit in Ihrem Unternehmen.

Welche Vorteile bringt die Ausbildung dem Unternehmen?


Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, die Gefahr von Arbeitsunfällen und Erkrankungen zu verringern. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer und Führungskräfte beim Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 1 § 20. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und bei deren Verhütung mitzuwirken.

Gibt es ein Abschlusszertifikat der HSC-Akademie?

Im Anschluss an die Schulung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, praktische Fragen mit dem Ausbilder zu besprechen. Eine Lernfolgskontrolle rundet die Qualifizierungsmaßnahme ab.

Jeder Teilnehmer erhält einen anerkannten Sachkundenachweis:
Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 der HSC Nord Akademie.

Was sind die Ausbildungsinhalte?

Schulung von Sicherheitsbeauftragt*innen

Folgende Inhalte werden vermittelt:

  • Stellung, Aufgaben und Rechte der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
  • Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
  • Arbeitsunfälle und ihre Folgen
  • Rolle der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger
  • Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • Betriebsärztliche und Arbeitsmedizinische Vorsorge Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Kraftbetriebene Arbeitsmittel
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Gefährliche Arbeitsstoffe
  • Brandgefahren
  • Elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel
  • Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
  • Flucht- und Rettungswege
  • Erste Hilfe

*Bitte beachten Sie, dass der Sicherheitsbeauftragte nicht an die Stelle des Beauftragten für Arbeitssicherheit tritt.

Wiederholungslehrgang für Sicherheitsbeauftragte


Die HSC Academy empfiehlt dringend eine Wiederholungsschulung nach spätestens 5 Jahren.

Wo findet die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten statt?

Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten kann direkt in den Räumlichkeiten des Kunden stattfinden. Darüber hinaus können sich die Kunden auch für Online-Schulungen entscheiden.

Fordern Sie ein Angebot für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an.


Wir erstellen gerne ein Angebot, das den Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht.

Marco Mierdel

Ich bin Ihr Ansprechpartner für die Ausbildung.

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