Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Baustein für den nachhaltigen Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und durch individuelle Beratung präventiv gegenzusteuern.
Gezielte Untersuchungen unterstützen diesen Beratungsprozess und tragen dazu bei, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Ein zusätzlicher Mehrwert: Ihre Beschäftigten kehren nach der Vorsorge gestärkt, informiert und häufig mit einer gesteigerten Motivation an ihren Arbeitsplatz zurück.
Man unterscheidet drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Pflichtvorsorge: Der Unternehmer muss diese veranlassen. Ohne Teilnahme des Mitarbeitenden an dieser Vorsorge ist die Ausübung der gefährdenden Tätigkeit ausgeschlossen.
Angebotsvorsorge: Es besteht eine Verpflichtung des Unternehmers zum Angebot gegenüber dem betroffenen Mitarbeitenden. Für den Mitarbeitenden ist die Teilnahme freiwillig. Nehmen Mitarbeitende das Angebot nicht an, müssen Vorsorgetermine dennoch regelmäßig erneut angeboten werden.
Wunschvorsorge: Der Unternehmer muss den Mitarbeitenden auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen, es sei denn aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
Eignungsuntersuchungen beurteilen die gesundheitliche Eignung eines Mitarbeiters für bestimmte berufliche Tätigkeiten. Diese verpflichtenden Untersuchungen stellen sicher, dass die physischen und psychischen Anforderungen einer Position mit dem Gesundheitszustand des Mitarbeiters vereinbar sind. Für bestimmte Eignungsuntersuchungen gibt es eine eindeutige Rechtsvorschrift, zum Beispiel für Seeleute, Piloten oder LKW-Fahrer. Auch im Betrieb kann es Tätigkeiten geben, bei denen aufgrund der hohen Eigen- und Fremdgefährdung regelmäßige Eignungsuntersuchungen sinnvoll sind. Solche Eignungsuntersuchungen müssen jedoch immer arbeitsplatzbezogen, erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Lassen Sie sich von unseren Betriebsärzten kompetent beraten. Wir helfen Ihnen notwendige und rechtssichere Eignungsuntersuchungen von unnötigen oder rechtswidrigen Maßnahmen klar zu unterscheiden.