Sollte eine Person nicht tauglich sein, besteht die Möglichkeit, die Entscheidung durch den Widerspruchsausschuss der BG Verkehr überprüfen zu lassen. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Bitte bereiten Sie sich gut auf die Untersuchung vor und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie Beschäftigte von Unternehmen, die zur BG Verkehr gehören, ist die Untersuchung in der Regel kostenfrei. In anderen Fällen informieren wir Sie vorab transparent über die entstehenden Kosten.