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Brand-schutzbeauftragten

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Aufgaben und Stellung von Brandschutzbeauftragten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, “…entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur … Brandbekämpfung … erforderlich sind“.

Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Rechtsvorschriften wie Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen, Verkaufsstättenverordnungen der Länder (in der Regel bei Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Fläche), VdS-Vorschriften des Verbandes der Sachversicherer (z.B. für Gewerbe- und Industriebetriebe, Hotel- und Beherbergungsgewerbe, Krankenhäuser etc.) und behördliche Auflagen unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern oder zumindest empfehlen.

Diese Bestellung kann auch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb sein.

Sie haben Fragen zu diesem komplexen Thema oder würden gerne weitere Details für ihre konkrete Betriebssituation erfahren? Bitte nutzen sie unsere Kontaktdaten!

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