Unsere erfahrenen Spezialisten haben die meistgenutzte EHS-/ HSE-Webanwendung Europas entwickelt - eine leistungsstarke und zuverlässige Plattform, die neue Standards für Compliance im Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Datenschutz setzt.
Mit unseren innovativen Lösungen gehen wir über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und unterstützen Sie dabei, Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz zu digitalisieren - ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb.
HSC Nord setzt Strategien um, die einen bedeutenden Unterschied bei der Einhaltung von Vorschriften bewirken. Wir richten diese Strategien auf Ihre Ziele aus.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, “…entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur … Brandbekämpfung … erforderlich sind“.
Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Rechtsvorschriften wie Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen, Verkaufsstättenverordnungen der Länder (in der Regel bei Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Fläche), VdS-Vorschriften des Verbandes der Sachversicherer (z.B. für Gewerbe- und Industriebetriebe, Hotel- und Beherbergungsgewerbe, Krankenhäuser etc.) und behördliche Auflagen unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern oder zumindest empfehlen.
Diese Bestellung kann auch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb sein.
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