Gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (§§ 59–60 KrWG) sind bestimmte Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen. Diese Anforderung betrifft insbesondere Betriebe, die gefährliche Abfälle entsorgen oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen.
Ein Betriebsbeauftragter für Abfall unterstützt dabei, die gesetzlichen Vorschriften im Abfallmanagement einzuhalten, Abfallströme effizient zu organisieren und nachhaltige Lösungen umzusetzen.
Wir übernehmen die Rolle des Betriebsbeauftragten für Abfall in Ihrem Unternehmen und sorgen für ein rechtssicheres sowie nachhaltiges Abfallmanagement. Unsere Leistungen umfassen:
Mit uns an Ihrer Seite erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, sondern tragen aktiv zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft bei. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Abfallmanagement und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Sie sind verpflichtet einen Betriebsbeauftragten fur Abfall zu bestellen? Nutzen Sie die Kompetenz unserer Umwelttechniker.
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