Ein Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragten) ist zu bestellen, wenn Sie:
- Betreiber eines Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen, Elektrogeräte oder Batterien
- Besitzer von Abfällen gemäß § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (bspw. bei Rücknahme von Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien),
- Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage, Deponie, Krankenhaus oder einer Abwasserbehandlungsanlage der Gößenklasse 5 sind.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Abfallbeauftragten zählen:
- Kontrolle der anfallenden Abfälle (von der Anlieferung (Entstehung) bis zur Entsorgung)
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
- Entwicklung von Vorschlägen zur Beseitigung von Beanstandungen
- Innerbetriebliche Aufklärung über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen
- Entwicklung und Implementierung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte
- Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes