Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen sind unverzichtbare Arbeitsmittel in vielen Betrieben, die jedoch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden sein können. Eine ordnungsgemäße Wartung und regelmäßige Überprüfung sind daher unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Laut DGUV Grundsatz 308-002 müssen Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen regelmäßig und vor jeder Inbetriebnahme umfassend überprüft werden. Wenn diese Anlagen nicht korrekt gewartet oder unsachgemäß montiert sind, können schwere Personen- und Sachschäden die Folge sein.
Der DGUV Grundsatz 308-002 gilt für verschiedene Arten von Hebebühnen und Arbeitsbühnen, die regelmäßig einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen. Zu den Anlagen, die unter diese Vorschrift fallen, gehören:
Diese Geräte sind in vielen Branchen essenziell, doch ihre Nutzung erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die regelmäßige Prüfung sorgt dafür, dass die Hebebühnen einwandfrei funktionieren und keine Gefährdungen für die Bediener darstellen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Prüfung Ihrer Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen nach den Anforderungen des DGUV Grundsatz 308-002. Unsere qualifizierten Fachkräfte führen alle erforderlichen Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Geräte allen Sicherheitsanforderungen entsprechen und eine sichere Nutzung gewährleistet ist.
Die regelmäßige Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine präventive Maßnahme, um Gefährdungen zu minimieren. Durch regelmäßige Überprüfungen werden potenzielle Mängel frühzeitig erkannt, bevor sie zu größeren Problemen oder Unfällen führen. So können Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter garantieren und Ausfallzeiten minimieren.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sorgen Sie dafür, dass Ihre Hebebühnen jederzeit in einwandfreiem Zustand sind. Wir stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne, wie Sie die Sicherheitsanforderungen für Ihre Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002 erfüllen können. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!