Haftung von Führungskräften Erfahren Sie, welche Personen im Unternehmen haftungsrechtlich verantwortlich sind – von Geschäftsführer und Prokurist bis hin zu Betriebsleiter und anderen Personen mit übertragenen Führungsverantwortungen.
Grundlegende Arbeitsschutzgesetze
- Verstehen Sie die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsschutzrechts:
- Welche Ziele verfolgt der Arbeitsschutz?
- Was sind die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen?
- Überblick über neue Vorschriften, Verordnungen und aktuelle Rechtsprechung.
Verantwortlichkeit im Arbeitsschutz
- Wie wirkt sich die Unternehmensstruktur auf Ihre Verantwortlichkeiten aus?
- Welche zusätzlichen Personen neben dem Arbeitgeber haften für Verstöße?
- Inwieweit kann eine Delegation von Arbeitsschutzpflichten die persönliche Haftung mindern?
Konkrete Aufgaben der Führungskräfte
- Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des Arbeitsschutzes.
- Die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften: Welche Rolle spielen sie im Schutz der Mitarbeitenden?
- Wie lassen sich betriebliche Anforderungen mit gesetzlichen Arbeitszeitregelungen vereinbaren?
Prüfung und Haftung
- Wer überprüft den Arbeitsschutz im Betrieb? Rollen von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt.
- Wie haftet die Führungskraft arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlich?
- Welche Bußgelder oder strafrechtlichen Folgen drohen bei Verstößen?
Ihr Mehrwert:
- Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Pflichten und rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz.
- Praktische Anleitungen helfen Ihnen, Ihre Haftung zu minimieren und Ihren Handlungsspielraum rechtssicher auszuschöpfen.
- Sie entwickeln ein fundiertes Verständnis für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb.
- Profitieren Sie von praxisorientierten Beispielen, wie z.B. der Erstellung einer einfachen Gefährdungsbeurteilung.
- Schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch sich selbst und stärken Sie die Gesundheit im gesamten Unternehmen.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebsleiter, Prokurist und Führungskräfte, denen Verantwortung im Arbeitsschutz übertragen wurde.