Ortsfeste elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV V3
Prüfung ortsfester Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und den Bestimmungen nach DIN VDE 701/702
Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel gemäß DGUV V3/ E-Check
Gemäß DGUV V3 (ehemals BGV A3) und den Bestimmungen nach DIN VDE 701/702 sind ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen.
Ferner hat die jede Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln stets durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft sowie der Einhaltung der elektrotechnischen Regeln zu erfolgen.
Elektrische Prüfungen sind mit geeichten Messgeräten durchzuführen und zu dokumentieren. Alle geprüften Geräte werden unverwechselbar gekennzeichnet, um sie in der zu erstellenden Dokumentation eindeutig zuordnen zu können. Am Ende einer Prüfung legt die Fachkraft anhand der Fehlerquote das erforderliche Prüfintervall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die einzelnen Schritte der Prüfung im Überblick:
- Sichtprüfung – Prüfen auf Beschädigungen
- Funktionsprüfung
- Messung (u.a. Isolations- u. Schutzleiterwiedertsand, Berührungs- u. Schutzleiterstrom)
- Protokollierung und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Prüfintervalle gemäß DGUV V3:
- ortsveränderliche Betriebsmittel mit hoher Belastung alle 12 Monate (bspw. Betriebsmittel auf Baustellen)
- ortsveränderliche Betriebsmittel mit geringer Belastung alle 24 Monate (bspw. Betriebsmittel im Büro)
- ortsfeste Betriebsmittel alle 48 Monate
Regelwerke und Vorschriften:
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701-0702
- TRBS 1201