Hebebühnen DGUV Grundsatz 308-002
Wir prüfen Ihre Hebebühnen bundesweit gemäß DGUV Grundsatz 308-002.
Hebebühnen DGUV Grundsatz 308-002
Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen sind sehr sicherheitssensible Anlagen. Aus diesem Grund müssen sie laut DGUV Grundsatz 308-002 regelmäßig und vor Inbetriebnahme umfassend überprüft werden. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Kfz-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Sind diese Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet oder falsch montiert, kann es schnell zu Personen- und Sachschäden kommen. Um Unfälle wie diese zu verhindern, existiert der DGUV Grundsatz 308-002.
Darin ist festgelegt, welche Arten von Hebebühnen zum Anwendungsbereich des DGUV Grundsatzes zählen. Dies sind:
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Hubladebühnen
- Kippbühnen
- Fahrzeug-Hebebühnen
Wir unterstützen Sie hierbei gerne und führen die Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 308.002 durch.