Hebebühnen DGUV Grundsatz 308-002

Wir prüfen Ihre Hebebühnen bundesweit gemäß DGUV Grundsatz 308-002.

Hebebühnen DGUV Grundsatz 308-002

Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen sind sehr sicherheitssensible Anlagen. Aus diesem Grund müssen sie laut DGUV Grundsatz 308-002 regelmäßig und vor Inbetriebnahme umfassend überprüft werden. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Kfz-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Sind diese Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet oder falsch montiert, kann es schnell zu Personen- und Sachschäden kommen. Um Unfälle wie diese zu verhindern, existiert der DGUV Grundsatz 308-002.

Darin ist festgelegt, welche Arten von Hebebühnen zum Anwendungsbereich des DGUV Grundsatzes zählen. Dies sind:

  • Hebebühnen
  • Hubarbeitsbühnen
  • Hubladebühnen
  • Kippbühnen
  • Fahrzeug-Hebebühnen

Wir unterstützen Sie hierbei gerne und führen die Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 308.002 durch.