Brandschutzkonzepte/ Brandschutznachweise
Brandschutzkonzepte für Neu- und Bestandsimmobilien durch einen Fachplaner.
Entwicklung von Brandschutzkonzepten/
-nachweisen durch einen Fachplaner
Durch die Art der Nutzung, durch die Größe der Gebäude, durch die darin befindlichen Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und durch die verbauten Materialien können erhöhte Brandgefährdungen entstehen, die im Einzelfall baurechtlichen oder brandschutzrechtlichen Vorschriften zuwider laufen.
Durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Einflussfaktoren auf den Brandschutz in den genutzten Gebäuden entsteht eine sehr komplexe Fragestellung, wie der Brandschutz sichergestellt werden kann, um Schäden an Menschen, Sachwerten und der Umwelt zu vermeiden oder so stark wie möglich zu begrenzen.
Die Landesbauordnungen und die Richtlinie 01-01 der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes sehen daher vor, bei komplexen Brandschutzanforderungen umfassende Brandschutzkonzepte zu erstellen, die die Basis für Baugenehmigungen und bei späterer Nutzung für ein sicheres Nutzen des Gebäudes bilden. Verantwortlich für die Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes ist dabei der Bauherr bzw. der Unternehmer als späterer Betreiber.
Im Wesentlichen müssen für Neu- und Umbaumaßnahmen ab Gebäudeklasse 4, bei antragspflichtiger Umnutzung, sowie Versammlungs-, Verkaufsstätten u. Industriebauten Brandschutznachweise erarbeitet werden, welche bei Abweichungen zu den gesetzlichen Vorschriften u. Verordnungen als Brandschutzkonzepte mit Angaben zu Abweichungen und deren Anträge für die Baubehörden gerne von uns für Sie erarbeitet werden.
Wir beraten Sie gern und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem indiviudellem Brandschutzkonzept.