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HSC Nord setzt Strategien um, die einen bedeutenden Unterschied bei der Einhaltung von Vorschriften bewirken. Wir richten diese Strategien auf Ihre Ziele aus.
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß ASR A2.3
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ verpflichtet den Unternehmer dazu, für die Betriebsstätte Flucht- und Rettungspläne zu erstellen und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen, wenn die Lage und die Ausstattung der betroffenen Bereiche sowie die Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung wird festgestellt, ob eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen und daher ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden muss: unübersichtliche Fluchtwegführung (z.B. verwinkelt, über mehrere Etagen etc.), hoher Anteil ortsunkundiger Personen im Gebäude, Bereiche mit erhöhter Gefährdung durch brandgefährdete Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen oder giftstoff- bzw. explosivstoffgefährdete Räume etc. Die zu erstellenden Flucht- und Rettungspläne sind nach DIN 23601 genormt, ebenso die darin zu verwendenden Sicherheitskennzeichen aus der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, die nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 genormt sind.