Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Unsere Sicherheitsfachkräfte beraten Sie entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), respektive des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2.
Die sicherheitstechnische Betreuung geht dabei weit über die Inhalte der sicherheitstechnischen Grundbetreuung, sowie der betriebsspezifischen Betreuung gemäß der DGUV V2 hinaus.
Als Hauptansprechpartner bzgl. der innerbetrieblichen Sicherheit beraten wir Sie hinsichtlich des Einsatzes der Arbeitsmedizin, sowie der Durchführung notwendiger und vorgeschriebener sicherheitstechnischer Prüfungen.
Wir legen Wert auf eine fundierte fachliche Qualifikation unserer Berater und bilden sie permanent in fachlich übergreifenden Themen weiter, um im Gespräch auf höchster Führungsebene alle Sachverhalte einordnen und fachlich bewerten zu können.
Wir stellen Ihnen qualifizierte Fachkräfte und Berater mit langjährigen Erfahrungen zur Seite. Das Gespräch mit Aufsichtspersonen der Ämter und Berufsgenossenschaften, die Abwägung erforderlicher Maßnahmen gehören ebenso zu ihren Fähigkeiten, wie die Entwicklung eines Arbeitsschutzmanagement-Systems.
Sicherheitstechnische Projektleiter
Sicherheitstechnische Projektleiter übernehmen die Koordination, Organisation und Betreuung Ihrer sicherheitstechnischen Projekte im Rahmen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. In der Praxis werden sicherheitstechnische Projektleiter für komplexe Projekte eingesetzt, für die eine sicherheitsrelevante Zusammenarbeit mit anderen betriebsinternen Bereichen oder externen Partnern (auch Kontraktoren) notwendig ist.
Unsere Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister koordinieren beispielsweise individuelle bauliche Veränderungen, Anpassungen und Inbetriebnahmen von Maschinen sowie den Bau oder die Erweiterung von technischen Anlagen und Produktionsstraßen.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen im Management von Projekten u.a. in der Schwerindustrie, der Petrochemie sowie im Kraftwerksbau.
Arbeitsschutzausschusssitzungen
Der Arbeitsschutzausschuss, auch ASA, ist ab einer Betriebsgröße von 21 Mitarbeitern gemäß § 11 ASiG zu gründen. Er ist als Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes zu verstehen und wird durch die Geschäftsführung, respektive den Arbeitgeber einberufen. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Ausschussmitglieder kommen mindestens vier mal im Jahr zusammen, um über Themen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes zu berichten und zu beraten. Das Gremium dient der Erörterung, der Beratung sowie Information über bestimmte Themen des Arbeitsschutzes. Der Ausschuss ist kein Entscheidungsgremium!
Der Erfolg einer ASA-Sitzung hängt maßgeblich von der betrieblichen Gesprächs- und Kommunikationskultur ab. Je effektiver sich Entscheidungs- und Funktionsträger über anstehende Themen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes austauschen, desto höher ist die Effizienz des Arbeitsschutzkonzeptes.
Unser Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Mitglied in zahlreichen Ausschüssen und übernehmen gern die Koordination der fachlichen Themen für Sie.