Wer ist verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen?
Alle Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten, sind gesetzlich verpflichtet, seit dem 5. Dezember 2015 Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachzuweisen.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für diese Unternehmen Pflicht – es sei denn, sie verfügen bereits über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Unsere Services für Ihr Energieaudit
Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung mit einem klaren und effizienten Prozess:
- Sondierungsgespräch: Identifikation der relevanten Standorte, Immobilien und des Auditumfangs.
- Kick-off-Meeting: Einführung aller Beteiligten in Ablauf, Zeitplan und Methodik des Energieaudits.
- Vor-Ort-Begehung: Umfassende Analyse Ihrer Anlagen und Prozesse.
- Datenerfassung: Ermittlung des Energieverbrauchs, Identifikation relevanter Verbraucher und Berechnung von Energieverbrauchskennzahlen.
- Entwicklung von Einsparmaßnahmen: Konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Energieverlusten, Rückgewinnung von Energie und Optimierung des Energieeinsatzes.
- Wirtschaftlichkeitsbewertung: Berechnung von Kennzahlen wie Kapitalwert und internem Zinsfuß, um die Rentabilität der Maßnahmen zu bewerten.
- Erstellung des Energieaudit-Berichts: Detaillierte Dokumentation aller Erkenntnisse und Maßnahmen.
- Abschlussbesprechung: Präsentation der Ergebnisse und Klärung der nächsten Schritte.
Warum ein Energieaudit mit uns?
Mit unserem strukturierten Ansatz und unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Energiemanagement gewährleisten wir, dass Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch von nachhaltigen Einsparungen profitieren. Starten Sie jetzt und machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher!