Gewässerschutzbeauftragter

Bestellen Sie bei Bedarf Ihren externen Gewässerschutzbeauftragten (GSB) gemäß des Wasserhaushaltesgesetzes (WHG).

Gewässerschutzbeauftragter

Der Gewässerschutzbeauftragter (GSB) (auch Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz) ist gemäß dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dann zu bestellen, wenn der Gewässernutzer mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag einleiten darf.

Gehen von einer Anlage besondere Gefahren aus, kann dies auch schon bei geringeren Abwassermengen erforderlich werden.

Die zuständige Behörde kann zudem auch in anderen Fällen die Ernennung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten zählen:

  • Beratung des Gewässernutzers sowie die Betriebsangehörigen im Rahmen des Gewässerschutzes
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Regelwerken und Auflagen
  • Kontrollieren regelmäßig die Abwasseranlagen und messen Menge und Eigenschaft des Abwassers
  • Sie wirken mit bei der Entwicklung und Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Innerbetriebliche Aufklärung über schädliche Umwelteinwirkungen
  • Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes