Ex-Schutz-Dokumente
Wir erstellen Ihr Ex-Schutz-Dokument für explosionsgefährdete Bereiche.
Erstellung von Ex-Schutzdokumenten
In vielen Bereichen des Handwerks und der Industrie wird mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben umgegangen. Explosionen können Menschenleben kosten und zu Sachbeschädigungen führen. Oft jedoch sind nicht die unmittelbaren Sachschäden das Schlimmste. Produktionsausfälle und Imageverlust können die Existenz, insbesondere von klein- und mittelständischen Unternehmen, bedrohen.
Zur Verhütung von Explosionen ist es erforderlich ein ganzheitliches Explosionsschutz-Konzept zu erstellen. Ausgehend von dem eventuell möglichen Ersatz gefährlicher Stoffe über technische Schutzmaßnahmen bis zu organisatorischen Maßnahmen ergibt sich ein ineinander greifendes, komplexes Schutzsystem. Auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet.
Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der diesbezügliche Aufgabenumfang konkretisiert. Seit dem 03. Oktober 2002 muss bei neuerrichteten Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen vor der Aufnahme der Arbeit ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Für bereits vorhandene Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005.
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